Da die Welle 2 nicht korrekt verlief um sie als Welle 2 zu zählen (Rücklauf weniger als obligatorische 0.5)
bei Bitcoin gehe ich von einer WXYXZ Korrektur aus!
Dazu sind jeweils die zwichenwellen vom Startpunkt zu W und X zu Y, sowie zweites X zu Z als anschliessbare dreiwellige Bewegung
nicht aufzählbar und somit Dreiwellig und nicht Fünfwellig.
Keine Anlageempfehlung!
bei Bitcoin gehe ich von einer WXYXZ Korrektur aus!
Dazu sind jeweils die zwichenwellen vom Startpunkt zu W und X zu Y, sowie zweites X zu Z als anschliessbare dreiwellige Bewegung
nicht aufzählbar und somit Dreiwellig und nicht Fünfwellig.
Keine Anlageempfehlung!