EZB-Präsidentin spricht Stablecoins Währungsstatus ab
BaFin ermittelt gegen “Bitcoin Deutschland” Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage bigtradingeur.com/de/crypto%20reportv2, die Kunden für die Bitcoin-Trading-Software „Bitcoin Deutschland“ beziehungsweise „Crypto Bank Software“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen haben. Die Verantwortlichen unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin.
Für mich bleibt es wie gehabt, der Bitcoin befindet sich immer noch in seiner Korrektur und das wahrscheinlich in seiner letzten Welle (C). Es ist nun Fraglich, da der Bitcoin ja noch Recht jung ist, ob es sich am Ende um eine Welle 2 des höheren Zyklus handelt oder einer Welle B des noch laufenden Zyklus.
Für mich zählt nur die gegenwärtige Situation und Zeichen des Marktes und keine "Kann nicht, gibt es nicht, geht nicht... Theorien"
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